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Vollständige Version anzeigen: Beisitzer?
Grummelnase
Ich soll demnächst mal Zwischenprüfung machen, beim Herrn Vollbrecht. Die Frau Tillmann, eigentlich als Beisitzer gedacht, hat nun gemeint, sie hätte keine Zeit.
Wer kann denn sowas noch machen? Jeder? Oder nur welche von derselben Professur wie Vollbrecht (Medienpädagogik - so viele sin das ja garni)?
abadd0n
Eigentlich sollte da jeder, der auch Lehre macht (also auf jeden Fall die Docs, evtl. auch wiss. Mitarbeiter), in Frage kommen. Freilich nur vom Institut Soz.päd/SA/Wohlfahrtswiss. Berufen werden die Beisitzer formal von der Prüfungskomission, aber das ist wie gesagt nur eine Formalität.

Frag doch mal den G. Stecklina (WEB130), der soll in mündlichen Prüfung recht cool drauf sein. Vollbrecht müsste natürlich einverstanden sein, klar.

#a
ulli
es kannd durchaus sein, dass der beisitzer erst ein zwei tage vorher bescheid weiß. es muss nur jemand sein, der sich mit dem stoffgebiet auskennt, also kein frachfremder, aber sich jemanden zu organisieren, kann ja nicht schaden. aber in der regel schließt sich so ein mensch mit seinem urteil dem ersten prüfer an und schreibt das protokoll.
ellipirelli1980
Habe auch beim Vollbrecht gemacht. Kann dir doch eigentlich egal sein wenn die Tillmann keine Zeit hat oder? Wenn dir der Volli n Termin zugesagt hat ist es ja sein Problem wo er n Beisitzer her bekommt. Die Tillmann hat eh nix gesagt/gefragt nur still und leise Protokoll geführt.
abadd0n
Stümmt, allerdings ist die Idee, sich selbst ein wenig um den Beisitzer zu kümmern, statt es der Prüfungskomission zu überlassen, auch nicht ganz unintelligent wink.gif
#a
Mimi
mag sein, aber der beisitzer hat in der regel keine funktion und nix zu sagen. außer die vorlesung wurde von mehreren gehalten und die dürfen auch fragen stellen.
naja, außer bei euch an der fakultät ist das anders wink.gif
Chris
Normalerweise hat der Beisitzer schon eine Funktion. Das Sächsische Hochschulgesetz schreibt dazu:
Zitat(§23)
(9) Prüfungsleistungen in Hochschulabschlussprüfungen und in Prüfungen, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums ist, sind in der Regel von mindestens zwei Prüfern zu bewerten. Mündliche Prüfungen sind von mehreren Prüfern oder von einem Prüfer in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers abzunehmen.