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Vollständige Version anzeigen: Bafögfrage zum Studiumwechsel
Quickley
Hallo,

ich studiere gerade noch im 3. Semester Medieninformatik und beziehe seit einem Semester Bafög. Leider bin ich wohl der Meinung, dass ich eine Wh1 versaut habe und sicherlich keine Wh2 bekommen werde.Nun meine Frage... huh.gif

Welche auswirkungen hat das auf meinen Baföganspruch? Ist es sinnig sich noch im 3. Semester selbst zu exen? Da ich dann ja erst im 4. Semester zwangsmässig von der TU geext werde - hat das Auswirkungen auf meinen Anspruch, wenn ich mir dann im kommenden WS 06/07 einen neuen Studienplatz suche (von wegen 4 Semester Regelstudienzeit für das Vordiplom usw)?

Wie verhält sich das mit den Begründungen an das Bafögamt, wenn ich einen Wechsel vornehme? Ist die ganze Sache ehr mit Vorsicht und sehr kritisch anzusehen? noexpression.gif

Weiß das vielleicht jemand und kann mir da weiterhelfen?

Gruß

Quickley
zazi
wenn du spätesten nach dem 3. sem wechselst und deinen wechsel grob begründen kannst, bekommst du weiterhin bafög. nur wird es darauf hinauslaufen, dass bei dir dann die letzten 3. sem nur noch ein komplettes darlehen sind.
ich hab z.B. auch nach dem 2. sem gewechselt und trotzdem weiterhin bafög bekommen, bas auf das ebend mein letztes jahr dann ein darlehen ist, was man komplett zurückzahlen muss.
die frage ist halt nur wie du das jetzt mit dem wechsel machst, wenn du z.B. er wieder beim wintersemester einsteigen willst/ kannst. am besten bei deiner zuständigen bafögtante vorbeischauen udn nachfragen.

mfg zazi
Quickley
Ich habe am Ende 3 Semester richtiges Darlehen (ist auch nicht so schlimm) auch wenn ich bis jetzt nur ein Semester Bafög bezogen habe?

Also wegen dem Wechsel. Die beste Möglichkeit in meinen Augen ist wohl einfach ins 4. Semester zu rutschen...warten auf meine Ergebnisse und dann im schlimmsten Fall geext werden. Dann hatte ich eigentlich vor mich an andern Sachen zu probieren. Vielleicht auch versuchen an die HTW zu kommen, aber ich natürlich kein Medinf mehr studieren (geht ja dann auch allen Anschein nicht mehr). So hätte ich immer noch meinen Studentenausweis zum Straba fahren fürs SS, auch wenn er nicht mehr so wirklich gültig ist.

Das Problem mit meiner Bafögtante ist die Bafögtante selbst. Ich habe ewigen Papierkrieg mit der hinter mir...das war echt nicht mehr feierlich. Die hats nicht gebacken bekommen. Naja für die Beamten ist ihr Büro ihr Horizont und alles was sich da drin befindet wird mit ausserordentlichen Ernst begutachtet. Wenn ich zu der hingehe, dann bringt das mit großer Sicherheit nichts. rolleyes.gif
Perseus
Nach Eintritt ins 4. Semester ist ein Studienwechsel nur noch bei unabweisbaren Gründen möglich, wenn du Bafög behalten willst.

Laut BAföG §7 musst du wechseln, bevor du ins 4. kommst (also genau zum Semesterwechsel)!
Zitat(BAföG @ §7Abs3)
(3) Hat der Auszubildende

1. aus wichtigem Grund oder
2. aus unabweisbarem Grund

die Ausbildung abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt, so wird Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung geleistet; bei Auszubildenden an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt Nummer 1 nur bis zum Beginn des vierten Fachsemesters [...]


Also: Ab zum Immaamt, Wechselantrag holen (Wechselanträge gibts nich online!)
Quickley
der Perseus wieder shifty.gif

Ich würde nur erstmal gerne die Ergebnisse abwarten...das kann doch nicht sein...hier wird man ja regelrecht gezwungen sich zu exen yeahrite.gif
wombat1st
doch, der perseus hat recht. wen du auch nur einen tag im 4. semester immatrikuliert bist, kannst du nur noch aus unabweisbarem grund wechseln und weiterhin bafög beziehen.
das du nur ein semester von deinen drei studierten bafög bekommen hast ist übrigens unerheblich, da das bafögamt sich nur für die studierten semester interessiert.
Perseus
Zitat(Quickley @ 03 Mar 2006, 11:24)
hier wird man ja regelrecht gezwungen sich zu exen  yeahrite.gif
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Ich zwinge dich zu gar nix, ich hab nur die Gesetzeslage klar gestellt.
Wenn du wechselst nachdem du irgendwie ins vierte gekommen bist, verlierst du deinen Bafög-Anspruch, wenn dein Wechsel nicht durch unabweisbare Dinge begründet ist.

"Unabweisbar" heißt, dass du keine Wahl hast, deinen bisherigen Studiengang fortzusetzen oder nicht - eine Exmatrikulation aus dem alten Studiengang zählt nicht als unabweisbarer Grund! Klassisches Beispiel für unabweisbare Gründe: der Sportstudent, der durch einen Unfall querschnittsgelähmt ist.
Quickley
Hey Perseus...ich meine doch nicht dich...ich meine die TU...keine bange...du hast alles richtig gemacht cool.gif

Okay...ich weiss jetzt bescheid...glaub ich...wenn werde ich mich mal exen gehen und dann ein Semester aussetzen und dann im WS was neues probieren...ich glaub das macht die Sache sinnvoll...

Gruß

Quickley
Perseus
du könntest zum Lehrstuhl deiner vermutet nicht bestandenen Prüfung, und um Schnellkorrektur bitten, wenn du dann so das Ergebnis vor Semesterende erfährst, kannst dich immer noch exen...nur nicht überstürzt handeln!