eXma » Diskutieren » Dies und das
Startseite - Veranstaltungen - Mitglieder - Suche
Vollständige Version anzeigen: Arbeiten auf Honorarbasis
Bambi
Hallo Leute, da ich von so etwas überhaupt keine Ahnung habe, muss ich einfach mal nachfragen:

Ich würde gerne demnächst einen Job übernehmen, der auf Honorarbasis läuft. Ich bin Studentin und beziehe kein Bafög.
Im Internet steht, dass Freiberufler so ihr Geld erhalten, was heißt das für mich. Könnt ihr mich da aufklären.

Danke schon mal im Voraus.
chaoscamp
Ich würde mal sagen, dass du für deine Arbeit einfach eine Rechnung stellst.
Entweder abgerechnet nach Arbeitsstunden z.B.: 10x € 8,80 = € 88,00 oder pro erledigter Arbeit (zb. 1x Korrekturlesen € 3,50 bei 10 x also € 35,00 ).

Für sowas solltest dann aber, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt (http://www.frankfurt-main.ihk.de/starthilfe_foerderung/existenzgruendung/rechtsfragen/gewerberecht/freie/berufe/index.html) eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen (wenn mittlerweile nich schon die identifikationsnummer reicht).
Denn über deine Einnahmen darfste dann eine Steuererklärung abgeben.
Ich gehe mal davon aus, dass es nur kleinunternehmerische Tätigkeit ist, was heißt, dass du dann keine Umsatzsteuer ausweisen musst.


Bei gewerblichen Berufen sollte dann noch eine Gewerbe angemeldet werden.

am besten mal bei google kleinunternehmerische Tätigkeit eingeben und beim Finanzamt nachfragen, was du beachten musst. Dann sollte das kein Problem sein.

Nur aufpassen, dass nicht der Verdacht der Scheinselbständigkeit auftaucht wink.gif
chelys
*zustimm* melde dich als Kleinunternehmerin (wird im Amt schon gegendert?)

Für das Jahr machst Du einfach eine Steuererklärung, da muss man im Endeffekt nicht viel angeben als Student(in). Dazu brauchst du 2 Formulare (das Standardformular und die "Anlage N" oder so ännlich.
Solange man als Kleinunternehmer nicht über die ca. 7400 € (den genauen Wert kann ich jetzt nicht abrufen) für das Jahr kommt, bezahlst du auch keine Steuern.

Als Anlage braucht man dann einen Nachweis. Der Arbeitsvertrag in Verbindung mit einem Kontoauszug, der das Einkommen zeigt, dürfte ausreichen.
chaoscamp
Also nen Kontoauszug haben die von mir nie gesehen, geht die auch nichts an.
Ne Einnahmen Ausgabenaufstellung sollte man schon machen wink.gif
Da aber die Ausgaben bei einfachen Tätigkeiten gegen null gehen, macht das nicht so viel arbeit.
Als Nachweis reichten dann auch meine von mir gestellten rechnungen.

Wie eine Rechnung auszusehen hat, findet man auch im Netz. Anhand von Beispielen sollte man seine dann zurecht friemeln. Vielleicht auch mal beim "Chef" fragen. Manchmal haben die ja welche, die schon länger benutzt werden.
JanLo
Ob es gewerblich oder selbstständig ist lässt sich recht einfach herausfinden: Alles was zum §18 Abs.1 EStG passt ist selbstständig, der Rest gewerblich (Achtung: Gewerbesteuer + Einkommenssteuer).

Scheinselbstständigkeit lässt sich ausschließen wenn §15 Abs.2 EStG erfüllt ist.

Aufpassen sollte man dann noch bezüglich Umsatzsteuer und - falls man bekommt - Kindergeld. Für das Kindergeld sollte man die Einkünfte (Einnahmen - Ausgaben - Werbungskosten) möglichst gering halten. Das geht z.B. durch hohe Werbungskosten oder so tolle Konstrukte wie §7g EStG.

Bei selbstständiger Arbeit gibt es im Übrigen kein Werbungskosten-Pauschalbetrag (vgl. §9a EStG)

Den ganzen Bürokratiekram dann wie bereits gesagt im Amt erfragen.

Polygon
Der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist auch recht interessant. Du solltest dabei vermutlich letzteres anstreben wink.gif.
Mozzarella
So, dann misch ich mich auch mal ein. smile.gif

Die Kleinunternehmerregelung wird für dich das beste sein, wichtig ist dass auf deinen Rechnungen der Satz steht, dass du nach §19 UStG Kleinunternehmer bist und deshalb keine USt ausweist. Das funktioniert aber nur wenn deine Einnahmen aus dieser Tätigkeit jährlich unter 17.500 € bleiben. Vorsteuer darfst du dann allerdings auch keine aus deinen Eingangsrechnungen ziehen.

Eine Steuererklärung musst du machen, bestehend aus Mantelbogen, Anlage S oder G und Anlage EÜR. Zusätzlich muss auch ne USt-Erklärung gemacht werden, auch als Kleinunternehmer.

Um deinen Gewinn zu ermitteln, empfehle ich ne Exceltabelle, in der du deinen Einnahmen deine Betriebsausgaben gegenüberstellst - was übrig bleibt ist dann dein Gewinn. smile.gif Alle Belege solltest du 10 Jahre aufbewahren. Ein 7g EStG wie oben angesprochen ist für dich nicht sinnvoll, dass ist eher was für die "Großen". biggrin.gif
Bambi
Ok, danke erstmal. Das klingt ja alles ganz schön kompliziert, ich will doch nur Geld verdienen. wink.gif
Ich glaube aber, dass es die 17.500€ auf keinen Fall überschreitet ... und so wie ich das verstanden habe, wird erstmal mein erster Weg zum Finanzamt sein.

Vielen Dank.
philipp84
Nicht Finanzamt, anmelden musst du dein Gewerbe beim Ordnungsamt beim Postplatz (5. Stock). Dann musste ca. 10 Tage warten, dann bekommst du vom Finanzamt Post, das musst du ausfüllen und zurückschicken. Dann erst bekommst du ne Steuernummer zugeschickt, die du dann angibst, wenn du Rechnungen stellst.

Soweit ich weiß kannst du bereits Arbeiten und die Rechnung bis 3 Monate im nachhinein stellen. Da bin ich mir jetzt aber nicht sicher.
JanLo
Zitat(Mozzarella @ 27 Jan 2010, 08:57)
Ein 7g EStG wie oben angesprochen ist für dich nicht sinnvoll, dass ist eher was für die "Großen".  biggrin.gif
*

Es ist eigentlich gerade für die Kleinen gedacht und lässt sich Prima nutzen um Gewinnspitzen zu glätten (siehe Check 10, 2. Absatz).
Mozzarella
Aber für Bambi eher überflüssig, da sie vermutlich beabsichtigt einen Gewinn zu erzielen, auf den Sie keine Steuer zahlen muss - wozu also nen IAB bilden, wenn keine Steuer entsteht?! happy.gif

Der IAB lohnt sich nur, wenn Sie wirklich plant größere Investitionen zu tätigen, also ab 1000 Euronen aufwärts...
Bambi
Zitat(philipp84 @ 27 Jan 2010, 11:11)
Nicht Finanzamt, anmelden musst du dein Gewerbe beim Ordnungsamt beim Postplatz (5. Stock). Dann musste ca. 10 Tage warten, dann bekommst du vom Finanzamt Post, das musst du ausfüllen und zurückschicken. Dann erst bekommst du ne Steuernummer zugeschickt, die du dann angibst, wenn du Rechnungen stellst.

Soweit ich weiß kannst du bereits Arbeiten und die Rechnung bis 3 Monate im nachhinein stellen. Da bin ich mir jetzt aber nicht sicher.
*


Ich wohne nicht in Dresden, aber danke trotzdem. Ich glaube aber, dass ich in meiner Stadt wirklich zum Finanzamt muss.

Hab hierr noch ein paar informative Beiträge dazu gefunden.
JanLo
Zitat(Mozzarella @ 27 Jan 2010, 11:25)
Aber für Bambi eher überflüssig, da sie vermutlich beabsichtigt einen Gewinn zu erzielen, auf den Sie keine Steuer zahlen muss - wozu also nen IAB bilden, wenn keine Steuer entsteht?!  happy.gif
*

Wie ich bereits in meinem erstem Post schrieb: um das Kindergeld (und andere eventuelle Sozialleistungen) zu sichern falls man über den zugehörigen Freibetrag kommt. Das hat mit der Steuer selbst recht wenig zu tun, das ist richtig.
Bambi
Nochmal ne Frage, muss ich das mit meiner Krankenversicherung abklären?
chelys
Als Studentin mit Bafög dürfte (bis 25 Jahre) die Krankenversicherung noch über deine Eltern funktionieren. Ansonsten gibt es die für ca. 50€ pro Monat für Studenten recht günstig, da muss man sich dann selbst kümmern

http://www.studenten-private-krankenversic...udent-ab-25.php
Bambi
Das weiß ich, ich wollt nur wissen ob sich durch den Status was verändert. (bei einem Verdienst unter 8004 Euro (das is irgend so ne Grenze))
Bambi
Ein Jahr ist nun rum und das Finanzamt will jetzt ne Steuererklärung und ich bin mal wieder sehr ratlos. Daher muss ich euch einfach ein bisschen was fragen, da der Steuerberater ein zu teuer ist.

Ich habe mir jetzt den normalen Bogen für die Einkommenssteuer und die Anlage S geholt. Brauche ich noch was?
Und was soll ich denen denn bitte mitschicken, ich habe keine Ausgaben, muss denen doch aber bestimmt auch einen Beweis für meine Einnahmen erbringen (Kontoauszüge, Rechnungen,...)?

Danke schon mal im Voraus.
chelys
Was die Anlagen angeht hört man Unterschiedliches. Aber Standard+S sollte reichen, da hat sich bei mir jedenfalls keiner beschwert smile.gif Die Einkünfte solltest du nachweisen mit einer Kopie des Honorarvertrags und den Kontoauszügen. Da schwärzt man den Rest und schickt das Original ein, wenn das geht. Wenn du gar nicht so viel verdient und keine Ausgaben hast, sind die eh nicht so pingelig smile.gif

Ich hab das für 2010 über den Steuerberater von meinen Eltern gemacht... aber gibt es da nicht Vereine (speziell für Studierende), bei denen man eine Beratung kostengünstig bzw. sogar kostenlos gibt?
Polygon
Zunächst mal sind die Mitarbeiter des Finanzamtes zur Auskunft verpflichtet. Wenn du die fragst, was die alles von dir brauchen, dann sagen die dir das auch. Die verraten natürlich keine Tipps und Tricks zum Steuern sparen (dafür ist der Steuerberater da), aber darum geht es hier ja nicht. Ich bin da letztes Jahr einfach mal hingegangen und hab nachgefragt, hat wunderbar funktioniert.
waldi
Bambi, freut mich, dass deine freiberufliche Tätigkeit gut getstartet ist!


Die Steuererklärung, die das Finanzamt möchte ist:

- Umsatzsteuererklärung (sofern du auf deinen Rechnungen Ust ausgewiesen hast, entfällt bei "Kleinunternehmerregelung"

- Einkommensteuererklärung (Volksmund: Steuererklärung)

Arbeitnehmer zahlen die Einkommensteuer monatlich und können sich am Jahresende davon etwas zurückholen.
Bei uns Freiberuflern geht es darum, nix zu bezahlen (Volksmund: sich arm rechnen)

Einkommensgrenze liegt hier bei ca 8000EUR

Die Einkommensgrenze für Kindergeld weiss ich jetzt nicht aus dem hut.
Nur aufpassen, dass du/deine Eltern da keinen Anspruch drauf verlieren, wäre schade um die ~1800EUR im Jahr.

Zum Schluss noch eine Programmempfehlung: WISO (Steuer)Sparbuch 2011 (Für die Steuererklärung 2010) - ist die 30€ in jedem fall wert. Generiert auch Anlagen etc pp

Ach ja, für die Einkommensteuer 2010 hast du bis ende 2011 zeit.
Die Umsatzsteuer musst du öfter machen!!
hasufel79
Zitat(waldi @ 17 Apr 2011, 17:56)

Ach ja, für die Einkommensteuer 2010 hast du bis ende 2011 zeit.
Die Umsatzsteuer musst du öfter machen!!
*


- das ist so nicht ganz richtig. Wenn Du selbst deine Steuererklärung machst und selbstständig bist, also eine Einkommensteuererklärung machen musst, dann hast du leider nur bis zum 31. Mai des Folgejahres Zeit. Darüber hinaus nur mit einer ausdrücklichen Einzelfristverlängerung nach § 149 AO.

Die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres gilt nur, wenn man die Steuererklärung von einem Steuerberater erledigen lässt und dies durch eine Vertretungsvollmacht dem Finanzamt anzeigt.

Die Umsatzsteuer funktioniert wieder anders: Falls Du kein Kleinunternehmer bist, dann musst du in den ersten beiden Gründungsjahren monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Zusätzlich benötigt das Finanzamt entweder bis zum 31.5. oder 31.12. (also ohne oder mit StB) eine Umsatzsteuerjahreserklärung.

Nach den beiden Gründungsjahren wird dann geschaut, wie hoch deine zu zahlende Umsatzsteuer pro Jahr war. Beträgt diese mehr als 7.500,00 EUR dann bleibt es bei der monatlichen Abgabe. Beträgt diese zwischen 1.000,00 EUR und 7.500,00 EUR brauchst du nur vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Liegen diese unter 1.000 EUR dann genügt die jährliche Abgabe (Umsatzsteuerjahreserklärung).

Die auszufüllenden Anlagen richten sich danach, welche Arten von Einkünften vorliegen. Gewerbliche Einkünfte sind auf Anlage G einzutragen. Selbstständige Einkünfte (Freiberufler, unterrichtende, schriftstellerische, künstlerische etc. ) auf Anlage S.

Noch etwas grundsätzliches:

Ein Steuerberater ist nicht unbedingt teuer! Unsere Gebühr richtet sich grds. nach Gegenstandswerten bzw. Zeitgebühren. Das Honorar ist durchaus verhandelbar auch im Vorfeld.

Seht es mal so: irgendwann ist der Punkt erreicht (wenns gut läuft), an dem der steuerliche Laie das nicht mehr überblicken kann (traurig aber wahr). Dann ist es besser zum StB zu gehen, denn das was man dann selbst an Zeit verbrät kostet einen am Ende mehr als wenn man das erledigen lässt, weil die sunk costs dann halt immer höher werden. In der Zeit hätte man in seiner selbständigen Tätigkeit ja viel mehr erreichen können.

*Ende des Romans tongue3.gif
Fuchs
du bist steuerberater? blink.gif

auch: ich hasse es...
Bambi
Ich danke euch erstmal für die grandiosen Antworten. Hat mir bezüglich der Einkommenssteuer schon mal weitergeholfen.

Nur das Ding mit der Umsatzsteuer kann ich noch nicht nachvollziehen. Ich dachte, das brauche ich nicht, nur habe ich auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteurerbefreiung (?), oder so was, angegeben. Hab ich da vielleicht 2010 was falsch gemacht?
da Schnuggi
Zitat(Bambi @ 18 Apr 2011, 19:50)
Nur das Ding mit der Umsatzsteuer kann ich noch nicht nachvollziehen. Ich dachte, das brauche ich nicht, nur habe ich auf meinen Rechnungen auch keine Umsatzsteurerbefreiung (?), oder so was, angegeben. Hab ich da vielleicht 2010 was falsch gemacht?
*


Wenn du nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz machts (Summer aller deiner gestellten Rechnungen wink.gif), dann musst du keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf Deinen Rechnungen angeben. Grundsätzlich wäre es für die nächsten Rechnungen gut, wenn du auf allen deinen Rechnungen folgenden stehen hast: Ich bin nicht umsatzsteuerpflichtig.
Meine Steuernummer beim Finanzamt XXX ist XXX/XXX/XXXXX bzw. Meine Steueridentifikationsnummer ist ....

Wenn du noch Hilfe brauchst ... call me babe smile.gif
hasufel79
Auf die Gefahr hin, dass ich mäkelig wirke:

Was da Schnuggi sagt ist richtig. Du hast nichts falsch gemacht.

Auf der Rechnugn sollte der Zusatz vermerkt sein: "Umsatzsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nicht erhoben" o. ä.

Das hat mit Steuerpflicht oder Steuerbefreiung nichts zu tun, weil die Leistung, die der Kleinunternehmer erbringt grds. auch steuerpflichtig sein kann aber die Steuer nicht erhoben wird, weil die Grenze von 17.500,00 EUR nicht überschritten ist.

Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist trotzdem abzugeben, weil du dort angeben musst, wie hoch letztlich deine GEsamtumsätze waren. So kann das Finanzamt abchecken, ob du im nächsten Jahr auch noch zu Recht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst.
wombat1st
aber auch gleichzeitig nicht mehr als 8.000€ gewinn?!
hasufel79
Zitat(wombat1st @ 19 Apr 2011, 08:24)
aber auch gleichzeitig nicht mehr als 8.000€ gewinn?!
*


Die 8.004,00 EUR gelten ertragsteuerlich als Grundfreibetrag. Hat mit den Umsätzen nichts zu tun, aber um deine Frage zu beantworten: ja.

Bis 8.004,00 EUR kann man im Jahr an Einkünften haben, ohne einen Cent Einkommensteuer zahlen zu müssen.
Bambi
Ihr seid super. Ich würd euch am liebsten alle drücken. wink.gif

Über Ostern werd ich mich also mal schön ransetzen und es kommen bestimmt noch ein paar Fragen. Aber das hat mir wirklich schon mal sehr geholfen, ich hoffe, auch anderen. Ich kann doch nich die einzig Doofe sein.
aeon
Ich hab hier auch mal eine Frage:

Ich hab einen Job, eine Geringfügige Beschäftigung und würd gerne über die Semesterferien noch einen 2. Job annehmen, welcher auch "auf Rechnung" laufen könnte.

wie mach ich das jetzte?
Muss ich ein Gewerbe anmelden, wie hier schon geschrieben? Im Ordnungsamt, ja? Wielange dauert das?
Ich schreib dann Rechnungen mit dem Zusatz bezüglich der Kleinunternehmerregelung?(über 17,5k Euro komm ich sicher nich)
Ich muss bis Ende März 2012 ne Steuererklärung machen?
Was ist mit der Umsatzsteuervoranmeldung?
Krankenkasse?
Was ändert sich für meinen anderen Job, der auf LSK1 läuft?
wombat1st
ich habe eignetlich gerade was ganz anderes gesucht und die antwort ist sicher schon viel zu spät.

gewerbe anmelden - ja
ordnungsamt - ja
dauer - 10 minuten und 25€
kleinunternehmerreglung - wenn du kein umsatzsteuergedöns machen willst
bis wann - ende mai des folgenden jares
krankenkasse - mußte melden (nicht mehr als 19,5stunden pro woche und die die gleichen einnahmegrenzen wie sonst auch
anderer job - ändert sich nix, außer dein arbeitgeber hat was gegen eine zweite beschäftigung
aeon
ich hab das alles schon gemacht, und auch schon eine rechnung gestellt und alles - nun schüttet mich die ihk mit irgendwelchem kram zu, faselt was von beiträgen und schickt mir zeitungen, hä was? blink.gif
wombat1st
ihk beiträge gehen nach deinem unsatz....da gibt es so einen wisch der dich für die ersten jahre sowieso befreit und dann mußte wegen zu wenig nichts bezahlen.
den zettel solltest du aber mit der ersten post von der ihk schon bekommen haben.