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Chino
TU Dresden muss vorläufig weiter Jura-Studenten zulassen

Die Technische Universität (TU) Dresden muss vorläufig weiterhin Jura-Studenten zum Wintersemester 2004/2005 zulassen. Das Verwaltungsgericht Dresden entschied am Montag damit positiv über einen Antrag der Juristischen Fakultät (Aktenzeichen 5 K 1208/04), teilte das Gericht am Dienstag mit.

Die Richter sahen unter anderem Fehler bei der Aufhebung des Studienganges. Gegen diese Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.

Beantragt wurde diese Entscheidung im Eilverfahren von der Juristischen Fakultät, weil die TU trotz anhängiger Klage mit der Umsetzung des Hochschulvertrages vom 10. Juli 2003 begonnen hatte. Der so genannte Hochschulkonsens sieht langfristig die Abwicklung der Fakultät vor. Die vom Wissenschaftsministerium vorgegebene und von der Universtät beschlossene Aufhebung des Studienganges weist nach Ansicht der Richter durchgreifende Mängel auf. Nach Einschätzung der Fakultät belegt der Beschluss des Verwaltungsgerichtes, dass eine Schließung rechtswidrig wäre.

Das Wissenschaftsministerium kündigte an, alle rechtlichen Schritte unternehmen zu wollen, um eine Zulassung neuer Jura- Studenten zum Wintersemester zu verhindern. Zunächst werde die Beschlussbegründung des Gerichtes abgewartet. Auch die Leitung der Universität wollte sich erst nach Vorlage der Begründung äußern. (dpa)


Quelle: www.sz-online.de/nachrichten/
mibi
doch keine neuen Jura-Studenten an der TUD ...

QUOTE
SMWK - SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST
17.09.2004 14:46

Justiz  | Bildung | Hochschulen


Juristische Fakultät unterliegt vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht
Keine Immatrikulation von Erstsemestern für den Studiengang Rechtswissenschaften


An der TU Dresden werden keine Erstsemester für den rechtswissenschaftlichen Studiengang immatrikuliert. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) ist mit Beschluss vom 16.09.2004 der Beschwerde des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und die TU Dresden, gefolgt und kippt damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden. Das Sächsische OVG kam zu der Ansicht, dass der Rechtsstreit der Klärung im Hauptsacheverfahren bedarf und dass kein unwiederbringlicher Rechtsverlust für die Juristische Fakultät ersichtlich ist. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die TU Dresden wird daher zum Wintersemester 2004 / 2005 keine Immatrikulationen von Erstsemestern in den Studiengang Rechtswissenschaft/Staatsexamen vornehmen. Studieninteressierte, die sich in den vergangenen Wochen für diesen Studiengang beworben haben, werden von der TU Dresden darüber informiert, dass sie nicht immatrikuliert werden.

Die Konzentration der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig – und damit die Einstellung dieses Studiengangs an der TU Dresden - ist ein Bestandteil des Hochschulvertrages, den die Hochschulen und der Freistaat Sachsen im Juli 2003 unterschrieben hatten. Er sichert den Hochschulen langfristige Planungssicherheit, die flexiblere Verwendung von Haushaltsmitteln, Zusatzinvestitionen u.v.m. und schreibt andererseits Strukturveränderungen fest.

TU Dresden: Kim-Astrid Magister, Tel.: 0351 463 32398
E-Mail: pressestelle@mailbox.tu-dresden.de

Rückfrage an Pressesprecher Steffen Große: mailto:steffen.grosse@smwk.sachsen.de