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«Als verarmt sind jene Einzelpersonen, Familien und Personengruppen anzusehen, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar sind.» |
Das bedeutet für die alten Bundesländer weniger als 730 Euro und für die neuen Bundesländer weniger als 605 Euro zu besitzen.