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BESSERER SCHUTZ VOR 0190-NUMMERN
Wer die gebührenpflichtigen Service-Nummern 0190 und 0900 anruft, muss nun auch im Handynetz den Preis angesagt bekommen. Bisher galt für die Betreiber der 0190/0900-Nummern nur im Festnetz eine Pflicht zur Preisansage. Wenn eine solche Information fehlt, müssen Anrufer die geforderten Gebühren laut Telekommunikationsgesetz nicht zahlen. Anrufe bei den Service-Nummern dürfen - wie schon seit einem Jahr - maximal zwei Euro pro Minute kosten und die Verbindungen müssen nach einer Stunde unterbrochen werden.


Aus der SZ-Online vom 01.08.2004