Hmm.. ich wäre mir nicht so sicher ...
das
Merkblatt zum Bafög lässt folgendes verlauten:
Zitat
- Auszubildende an Hochschulen, Akademien, Höheren Fachschulen, Kollegs, Abendgymnasien und in solchen Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, haben einen Freibetrag in Höhe von monatlich 215 Euro. Das heißt, sie können unter Berücksichtigung aller genannten Abzugspositionen im Bewilligungszeitraum monatlich 350 Euro brutto anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Weiterhin heisst es:
Zitat
Welche Einkünfte überhaupt der Anrechnung unterliegen, können Sie dem Formblatt 1 - Angaben zu meinem Einkommen - und dem zugehörigen Erläuterungsblatt entnehmen. So zählen z.B. auch Einkünfte aus den sog. Minijobs und Praktikantenvergütungen zu den anrechnungspflichtigen Einkünften.
Für Kindergeld muss man unter 7680 Euro im Jahr (also 640 Euro im Monat) verdienen.