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Vollständige Version anzeigen: Keine Steuer am Zweitwohnsitz
StuRa HTW

ZDF/WISO
Keine Steuer am Zweitwohnsitz

WICHTIG: Studenten müssen Steuerbescheid innerhalb eines Monats widersprechen.

Wer am Studienort seinen Zweitwohnsitz gemeldet hat, muss für diesen keine Steuern zahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem Eilbeschluss.
(19.02.2007)

den ganzen Artikel unter:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/30/0,1872,4390878,00.html

(quelle: www.stura.htw-dresden.de)
sQeedy
Zu Erwähnen ist jedoch, dass der Beschluss des OVG Koblenz nicht bindend für die Stadt Dresden ist. Es wäre jedoch ein wichtiger Schritt und evtl. ein Präzedenzfall, an dem man sich aufhängen könnte... oder andere :-)
EnjoyTheChris
Wegen der Zweitwohnsitzsteuer häng ich mich nicht auf. Auch nicht an dem Fall vom OVG Koblenz.

C'ya,

Christian
René
Die Meldung vom StuRa ist jetzt eher bissel verwirrend. Erst einmal ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es ist ein Eilverfahren ... und es wäre nicht verwunderlich, wenn die Stadt noch auf ein Hauptsacheverfahren besteht.

Wenn es rechtskräftig wird, ist es natürlich ein gutes Argument gegen die Steuer in DD. Aber nichts desto trotz laufen hier auch Verfahren ...

Eine kleine Spekulation am Rande:
http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=1711
schnatterinchen
da immer mal wieder irgendwelche vermeindlichen beschlüsse und news auftauchen, die mich mehr verwirren als mir bei meinem steuerbescheid zu helfen, folgende frage:

wenn es einen 100% sicheren beschluss gibt, wird mir dresden (so freundlich wie das steueramt doch is) selbstständig mitteilen, dass ich keine steuern mehr zahlen brauch, oder muss ich evtl jetzt/später wenn der beschluss da ist in widerspruch gehen?

confused1.gif
René
@Schnatterinchen:

Wenn du innerhalb der Monatsfrist ab Zusendung des Bescheides nichts unternimmst, hast du dem zugestimmt und der Bescheid ist rechtskräftig. Nachträgliche Korrekturen sind eher der Ausnahmefall ... (dafür habe ich keine Beispiele, wann bzw. wann nicht).

Also mußt du aktiv werden und Widerspruch / Klage einreichen. Dann ist dein Verfahren offen und solche Urteile haben dann einen gewissen Stellenwert ... ist ja immerhin ein OVG, wenn auch von einem anderen Bundesland.