QUOTE (USZ) |
Teilnahmeberechtigung
Alle Studierenden und Mitarbeiter der TU Dresden, der Hochschule für Bildende Künste Dresden und der Hochschule für Musik Dresden "Carl Maria von Weber" sind am Universitätssport teilnahmeberechtigt, sofern sie die Kostenbeiträge bezahlt haben und die Eintragung der aktuellen Sportangebote im laufenden Semester auf der Teilnehmerkarte vorliegt.
Im besonderen Fall können auch Familienmitglieder der Hochschulangehörigen sowie andere Interessenten das Angebot des Universitätssportzentrums mit der Einschränkung in Anspruch nehmen, dass bei Kapazitätsbegrenzung die Studierenden das Vorrecht erhalten. Aus haftungsrechtlichen Gründen besteht für diesen erweiterten Personenkreis allerdings kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer entsprechenden privaten Versicherung wird empfohlen. |
Quelle:
USZ - Teilnahmeberechtigungdamit dürfen htw-studenten zwar auch an der uni sport treiben und ich hab auch noch nie gehört, dass es da ein problem gegeben hätte, aber wenn der kurs halt voll wird, hat man als htwler schlechte karten..
außerdem das entfallen des versicherungsschutzes beachten!