Richtig Ärger gab es jetzt vor dem Berliner Landgericht. Die Tageszeitung "taz" hatte den Anwalt wegen versuchten Betruges angezeigt, nachdem Gravenreuth den Verlag im Mai 2006 wegen einer ungefragt erhaltenen E-Mail kostenpflichtig abgemahnt hatte.

Obwohl die "taz" die Gebühren fristgerecht zahlte, behauptete der Jurist, bei ihm sei keine Zahlung eingegangen und beantragte die Pfändung der Internetadresse taz.de.

Laut "Welt Online" förderte am Ende eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung in Gravenreuths Kanzlei die Beweise zutage, dass das Geld doch überwiesen wurde. Mit ernsthaften Konsequenzen: das Amtsgericht Berlin befand ihn knapp für schuldig und verurteilte den Rechtsanwalt zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Dagegen legte Gravenreuth allerdings Berufung ein und scheiterte damit jetzt vor der nächsthöheren Instanz.

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