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Vollständige Version anzeigen: Fotorecht
thewaywewalk
Hab mal eine Frage, denk ich auch recht interessant .

Hab jetzt im Park ein Kind fotografiert, was in einem großen Haufen Laub schwimmt. Es war mehr so spontan und ich hab die Eltern nicht gefragt - ist ja auch nur für privaten Gebrauch.
Das Kind ist aber schon das zentrale Element im Bild und nicht nur Beiwerk in einem größeren Motiv.
Nun ist es ja so, dass insbesondere die Veröffentlichung des Bildes die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, das ist mir klar - aber wo ist die Grenze?
In meinem Fall z.B. hatte das Kind eine Kapuze auf und war so tief im Laub versunken, dass man eigentlich nichts erkennen konnte, kein Gesicht, keine Haare, keine Hände, ja nicht mal die Hautfarbe könnte man bestimmen. Also nichts womit man das Kind identifizieren könnte, auch wenn die Eltern dazu sicher in der Lage wären, anhand des strahlend roten Pullis usw.
Wäre so ein Bild rechtlich unbedenklich? z.B. bei Veröffentlichung bei einem Fotowettbewerb oder auf einer Homepage etc...?
bunglefever
Zitat(thewaywewalk @ 18 Oct 2010, 09:56)
Hab mal eine Frage, denk ich auch recht interessant .

Hab jetzt im Park ein Kind fotografiert, was in einem großen Haufen Laub schwimmt. Es war mehr so spontan und ich hab die Eltern nicht gefragt - ist ja auch nur für privaten Gebrauch.
Das Kind ist aber schon das zentrale Element im Bild und nicht nur Beiwerk in einem größeren Motiv.
Nun ist es ja so, dass insbesondere die Veröffentlichung des Bildes die Persönlichkeitsrechte des Kindes verletzt, das ist mir klar - aber wo ist die Grenze?
In meinem Fall z.B. hatte das Kind eine Kapuze auf und war so tief im Laub versunken, dass man eigentlich nichts erkennen konnte, kein Gesicht, keine Haare, keine Hände, ja nicht mal die Hautfarbe könnte man bestimmen. Also nichts womit man das Kind identifizieren könnte, auch wenn die Eltern das sicher könnten.
Wäre so ein Bild rechtlich unbedenklich? z.B. bei Veröffentlichung bei einem Fotowettbewerb oder auf einer Homepage etc...?
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wenn das kind nicht eindeutig identifizierbar ist, sei es durch die eltern oder auch durch sein soziales umfeld, dann sollte das unproblematisch sein. in dem von dir geschilderten Fall düfte das also sicher sein.
schnatterinchen
würd ich auch so sagen... dank Herrn Dr. Wündisch tongue.gif
hier kannst du noch allgemein was über das Recht am eigenen Bild lesen und speziell wahrscheinlich diesen Absatz
Polygon
Na, wenn man das Kind nicht erkennen kann, dann müssten die Eltern ja erst mal nachweisen, dass das ihr Kind ist was dann recht schwierig werden dürfte. Strahlend rote Pullis sind nu auch nix, was es nur ein mal gibt. Da würd ich mir offen gesagt keinen Kopf machen.
thewaywewalk
Danke für die Antworten wink.gif
Google erschlägt einen nämlich zu sehr.