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Vollständige Version anzeigen: Exmatrikulation - wann?
simpson
ich hab Anfang Dezember Abgabetermin für meine Magisterarbeit. Nun stellt sich mir die Frage: wann werde ich geext/muss ich mich selber exen? Direkt im Anschluss? Mir is so, als hätte ich das mal gelesen. Das würde ja auch die Konsequenz nach sich ziehen, dass ich mich ab dem Zeitpunkt der Abgabe arbeitssuchend melden muss, oder? Ich bin ja aber eigentlich für das komplette Semester eingeschrieben..und bis ich die Note für die Arbeit bekomme, dauerts ja sicher auch noch ne Weile..und ohne Note-kein Zeugnis etcpp.

hier mal, was auf der seite meiner fakultät dazu steht
Zitat
Nach Abgabe der Magisterarbeit sollten Sie sich sofort exmatrikulieren. Bitte beachten Sie, daß rückwirkende Exmatrikulationen nicht möglich sind.  Bestimmte finanzielle Zuwendungen (z. B. ALG II) werden erst ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation gewährt und nicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt der letzten Prüfung!


also hänge ich bis zu notenbekanntgabe in der luft..?!
happy?
Da ich eh keine Ansprüche beim Arbeitsamt hatte bin ich bei der HTW bis ende des Semesters in dem ich Verteidigt habe immatrikuliert geblieben. Mit vorteilen von Semesterticket und günstigen Krankenkassenbeiträgen.

Gab da keine Probleme.
Polygon
Bei mir hats ein paar Wochen gedauert bis zur Exmatrikulation nachdem mitm Diplom alles durch war. Also wenn du es da eilig hast, würd ich selber aktiv werden.

Find ich allerdings interessant, dass du dich direkt nach Abgabe exmatrikulieren sollst. Bekommt man dann trotzdem die Note und ein gültiges Zeugnis? Und was passiert, falls doch ma einer durchfällt, der is ja dann schon ge-ext.

@happy:
Die Vorteile des Semestertickets bleiben dir doch sowieso erhalten. Da kommt keiner vorbei und nimmt dir deinen Studentenausweis weg. Und da man kein Geld für die ungenutzte Zeit zurück bekommt würd ich das auch gar nicht einsehen wink.gif.
chelys
Eine Google-Suche hat ergeben, dass sich Einige schon vor dem Diplom (aber nach den Prüfungen) exmatrikuliert haben. Auf Nachfrage hatte das Amt den Abgabetermin der Diplomarbeit als Exmatrikulationsdatum genannt. So wie ich das sehe braucht man ja einen Nachweis, dass man sich exmatrikuliert hat. Man steht dem Arbeitsmarkt erst mit Ende der Diplom- oder Magisterarbeit zur verfügung, eher wird vom Amt her sowieso alles abgelehnt. Falls du keine Ansprüche auf Mittel hast, lohnt es sich eher, immatrikuliert zu bleiben ;-)
simpson
gut soweit. wie finde ich raus, ob ich Ansprüche auf Mittel habe?! Meine Eltern sind doch ihre Unterhaltspflicht nach erfolgreichem Abschluss meiner Ausbildung los dachte ich?
fiend force
Zitat(simpson @ 23 Sep 2010, 10:08)
gut soweit. wie finde ich raus, ob ich Ansprüche auf Mittel habe?! Meine Eltern sind doch ihre Unterhaltspflicht nach erfolgreichem Abschluss meiner Ausbildung los dachte ich?
*


geh doch einfach mit der exmatrikulationsbescheinigung zur ARGE und beantrage ALGII. sobald du exmatrikuleirt bist hast du auch anspruch darauf. so hängst du weder in der luft, noch liegst du deinen eltern auf der tasche. semestericket kannste wie oben schon erwähnt ja auch noch weiter nutzen. und die ARGE bezahlt dir die krankenversicherung.
hab ich auch so gemacht. hab mich direkt nach meiner letzten prüfung selbst geext (hab aber auch staatsexamen gemacht, da gibt man die arbeit vor oder während den prüfungen ab. wann du dich beim diplom exen kannst, weiß ich leider nicht) und hab 1,5 monate bevor ich mein zeugnis bekommen habe, ALGII beantragt und auch bekommen.

mein tipp: informier dich nochmal genau, wann du dich frühestens exen kannst, exmatrikulier dich selbst und beantrage ALGII.
simpson
gut, das einfach zur arge gehen wollte ich mir eigentlich ersparen. schon allein, weil man sich da doch recht nackig machen muss. ich bin nicht unbedingt drauf angewiesen und wollte mich mit wohngeld etc 'so durchschlagen' wink.gif
fiend force
also wenn ich nicht drauf angewiesen wäre, hätt ich mir das natürlich auch gekniffen mit der ARGE. hast schon recht mit dem nackigmachen und so. bei mir gings leider nicht anders. es zwingt dich aber niemand dich arbeitssuchend zu melden auch nicht wenn du geext bist. und solang die uni dich nicht ext, bist duch auch noch dort eingeschrieben. du hast dann aber keinen anspruch auf irgendwelche leistungen. hab gehört, dass man um wohngeld zu bekommen ein geregeltes einkommen braucht. ohne einkommen wohl kein wohngeld. is total doof, soll aber so sein.
simpson
oa ne..zerstör mir nicht meinen wohngeldtraum wink.gif ich dachte, die arbeitssuchendmeldung is wichtig/notwendig wegen lückenloser 'führung' quasi..so für später. ich bin eh (erstmal) nicht vermittelbar..aber die nette dame am telefon meinte, alles ausfüllen und hinschicken, die kümmern sich dann.
chelys
Man sollte auf jeden Fall lückenlos gemeldet sein. Vor allem muss man sich exakt am Tag der Exmatrikulation arbeitslos melden, wurde mir zumindest gesagt (habe das durch Glück eingehalten und dann auch Mittel bekommen). Das mit dem Anspruch auf Mittel ist ein schwieriges Thema. Bei mir lag es daran, dass ich zwischen Abi und Zivi lückenlos gemeldet war, da gab es hinterher was. Aber das war nur eine (inzwischen gestorbene) Sonderregelung. Auf jeden Fall einfach versuchen, egal was die Leute im Amt sagen shifty.gif
abadd0n
Zitat(simpson @ 23 Sep 2010, 13:18)
oa ne..zerstör mir nicht meinen wohngeldtraum wink.gif ich dachte, die arbeitssuchendmeldung is wichtig/notwendig wegen lückenloser 'führung' quasi..so für später.*

Ich fürchte mit dem Wohngeld hat er aber recht.

Die "lückenlose Führung" brauchst Du sicher für Deine luxuriöse Rente später, nehme ich an? Da können drei Monatsbeiträge schon eine Menge ausmachen. ;->

#a2cents