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Vollständige Version anzeigen: Betriebskosten
sodi
ne freundin von mir is im oktober 2004 in ne neue wohnung gezogen
laut §3 des mietvertrages beträgt die gesamtmiete (inkl. betriebskosten) 371,-€ im §12 sind die betriebskosten mit 195,.€ festgesetzt

im november 2005 hat sie ihre nebenkostenabrechnung bekommen mit der aufforderung zur nachzahlung
in diesem bescheid war die betriebskostenvorauszahlung mit 109,-€ pro monat niedergeschrieben

nach telef. und später schriftl. nachfrage, gab die hausverwaltungsgesellschaft an, dass es sich um einen irrtum im vertrag handle und hat mittlerweile eine anlage zum mietvertrag zugeschickt, in der die betriebskosten mit 109,-€ festgelegt sind

desweiteren wurde eine kopie des auftragsfaxes des maklers zugeschickt, in dem die erstellung des mietvertrages durch die hausverwaltungsgesellschaft beantragt wurde, mit 109,-e betriebskostenanteil


nun meine fragen:
    [1.]sind die betriebskosten die im mietvertrag mit 195,-€ festgelegt wurden nicht bindend? auch wenn es sich dabei um einen irrtum handelt und somit die kaltmiete zu gering ausfällt?

    [2.]wenn die hausverwaltungsgesellschaft den vertrag überhaupt anfechten kann, hat sie dafür nicht schon längst die frist überschritten?

    [3.]spielt der antrag/ auftrag des maklers (wo die betriebskosten mit 109,-€ festgesetzt waren) eine rolle? so mal der antrag von meiner freundin auch nicht unterschrieben wurde
also noch mal einfach:

im vertrag steht, dass 195,-€ von den 371,-€ die betriebskosten ausmachen
hausverwaltungsgesellschaft räumt irrtum ein und will nachträglich 109,-€ als anteil im vertrag angeben statt die 195,-€ und somit auch eine nachzahlung, da die vorauszahlung den tatsächl. verbrauch nicht deckt
ck
Da ich kein Jurist bin, hier meine Rechtsauffassung:
Der Vertrag wurde, in der Form, in der er Deiner Freundin vorliegt, von beiden Seiten auf allen Seiten gegengezeichnet und letztendlich unterzeichnet (da Gegenzeichnen kann u.U. entfallen). Damit ist der Vertrag rechtskräftig und eine Nachzahlung muss auf dem Grundsatz der 195EUR Betriebskosten beruhen. Da einem der Mieter kräftig Ärger machen kann, wenn man überhaupt nicht zahlt, würde ich dazu tendieren, unter Vorbehalt (Vermerk auf der Überweisung) zu zahlen und eine Nebenstelle des Mietervereins aufzusuchen, die einem dann ggf. einen Anwalt empfehlen.

Dass ein Makler einen Fehler macht, muss den Mieter nicht interessieren. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, hatte der Makler, wenn er im Auftrag des eigentlichen Vermieters unterschrieben hat, die Vollmacht dazu und dann hat ggf. auch dieser für entstehende Fehler zu haften.

Ein Nachtrag zum Mietvertrag muss, wie der Vertrag selbst, von beiden Seiten akzeptiert werden, damit er rechtskräftig wird. Weiterhin gilt der Nachtrag selbstverständlich auch erst ab dem Zeitpunkt, der auf dem Nachtrag vermerkt ist, weswegen eine Nachzahlung auf der Basis der zu gering bemessenen Nebenkosten auch "eher nicht" in Frage kommt.

[Bei mir hatte der Makler damals eine zu niedrige Kaltmiete ausgeschrieben und den Vertrag demnach auch falsch gestaltet. Da der Vermieter jedoch unterschrieben hatte, ist an dem Vertrag jetzt (bis auf gesetzlich begrenzte Mieterhöhungen) nichts änderbar.]

Nebenbei: Viel Erfolg beim Durchkämpfen! Der StuRa (oder das StuWe?) bietet auch eine kostenfreie Rechtsberatung an, bei welcher man sich dann einen fachlich versierten Rat holen kann...ist wohl hilfreicher als hier im Forum...
Onkel Possi
denk auch das du mal zum stuwe gehen solltest da bist du sicher besser beraten als hier... die "sprechzeiten" stehen im netz
wombat1st
Rechtsberatung
Donnerstag 14:00 - 15:00 Uhr, 14-tägig - Studentenausweis mitbringen!
Achtung: Die nächsten Termine sind am 20.12.05, 12.01., 26.01., 09.02., 23.02., 09.03., 23.03., 06.04. und 20.04.2006 im Zimmer 7.

Rechtsberatung des StuRa

Sprechzeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr

Rechtsberatung des StuWe
EnjoyTheChris
Ich kann die Rechtsberatung des Studentenwerkes auch nur empfehlen. Wir hatten auch Probleme mit dem Vermieter (nasse Wände) und wurden kompetent beraten.

Einfach die entsprechenden Papiere mitnehmen, und vielleicht schon vorher ein passendes Schriftstück aufsetzen, wo der anwesende RA dann drüberschauen kann.

Nach entsprechender Drohung, hat der Vermieter auch zufriedenstellend reagiert.

C'ya,

Christian
Chris
Ja und unbedingt die anderen Parteien im Haus fragen, die gleiche Wohnungsschnitte haben, wie das bei denen im Mietvertrag drinsteht, bzw. ob so ein Vorfall schon mal aufgetreten ist. Koennte ja sein, dass das ganze eine Mode darstellt, um die Wohnungen besser vermieten zu koennen.
derFotograf
ich würde mir aber erstmal den rest des mietvertrages anschauen was separat zur kaltmiete steht und zu änderungen und zu betriebskosten.

in den meisten verträgen sind die kaltmietquadratmeterpreise separat aufgelistet und die betriebskosten eine variable die laut mietvertrag meistens sich auch ändern darf und vom vermieter angepasst werden darf.

wenn ähnliches nicht drin steht dann glück gehabt...dann kann der vermieter nur gegebenenfalls nach mietspiegel die kaltmiete erhöhen.

daran glaube ich aber nicht, man muss schon sehr dumm sein die nebenkosten als fixkosten anzugeben.... rofl.gif
derFotograf
achso und die erhöhung dr kaltmiete kann auch nicht rückwirkend anfallen...also wenn man es demnach nachrechnet besteht sogar von deiner freundin anspruch auf nachzahlung. also der vermieter müste ihr noch was von der vorauszahlung zurückzahlen...und zwar: 1032 EUR minus des Nachzahlungsbetrages......dumm gelaufen für die hausverwaltung... shifty.gif schönes weihnachtsgeld...