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Vollständige Version anzeigen: BILD Zeitung/Zeitschriften
calyx
Hi,

Ich hab mich gerade gefragt, ob die BILD-Zeitung sowie ihre Ableger, insbesondere die Computer BILD, im Sinne der Meinungs- und Pressefreiheit, schützenswert sind. Ich will hier gar nicht lange faseln oder gar meine eigene Meinung kundtun. Sollte eine Zeitung stärker für ```Irrtümer''' haftbar sein (z.B. empfindliche Geldstrafen für mutwillige Verdrehungen bzw. erfundene Geschichten, bei denen anderen Personen Schaden zugefügt wird)?

Hier mal noch ein paar Links:
* http://www.bildblog.de/ - LESEN!
* http://www.bild.t-online.de/BTO/index.html (Internetvertretung des Ministeriums für Wahrheit!)
* Buch "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" (Heinrich Böll)
* http://unrule.info/?1187 (Interessant. Damit meine ich nicht die Frage, sondern die Antwort!)

La, La, La ~ Clx
stth
QUOTE (calyx @ 22 Feb 2005, 01:51)
Sollte eine Zeitung stärker für ```Irrtümer''' haftbar sein (z.B. empfindliche Geldstrafen für mutwillige Verdrehungen bzw. erfundene Geschichten, bei denen anderen Personen Schaden zugefügt wird)?

ja.

aber unterstell mal wem absicht. und auf empfindliche strafen würde eh niemand regieren. die würden einfach bezahlt, wenn die "infos" gut für die quoten / den absatz sind.
ich würde auch lieber die bildzentrale in trümmern sehen, und alle papazis einsperren. aber was solls. da wächst das nächste hinterher. die nachfrage nach solchem dreck ist nun mal da. nich zu ändern..
tu was für bessere allgemeinbildung. das ist der einzige weg wink1.gif
jermy
vielleicht sollte man ein Gesetz erlassen das Volksverdummung unter Strafe stellt...
Dann wären wir die Bild und Jamba auf einen Schlag los...

Herrlich!!! lol.gif
cello
Die Nachfrage bestimmt das Angebot. Traurig aber wahr.
abadd0n
die BILD ist ein druckwerk, keine zeitung - also so sehe ich das. gabs da nicht auch mal ein urteil, dass sie sich gar nicht "zeitung" nennen dürfen? konnte auf anhieb nix dazu finden ausser gerüchteküche...

okay, lt. PresseG gilt:
QUOTE
§ 5 Sorgfaltspflicht der Presse
Die Presse hat alle Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt unter Berücksichtigung von Herkunft und Inhalt auf ihre Wahrheit hin zu prüfen. Sie ist verpflichtet, Druckwerke von strafbarem Inhalt freizuhalten.


aber demgegenüber steht wahrscheinlich (bin kein jurist):
QUOTE
§ 1 Freiheit der Presse

(1) Die Presse ist frei. Sie unterliegt nur den durch das Grundgesetz zugelassenen Beschränkungen. Gesetzen, die für jedermann gelten, ist auch die Presse unterworfen.
(2) Eine Zensur findet nicht statt. [...]


wie wäre das z.B. mit dem eulenspiegel oder dem MAD-magazin? der einzige unterschied liegt doch darin, dass der leser im fall BILD glaubt, die wahrheit zu lesen und im fall eulenspiegel weiss, dass er es nicht tut.

übrigens: jede vierte rüge des dt. presserates geht an die BILD.. golo mann sagte dazu einmal: "die Springerische Machtballung ist zu einem zentralen Problem unseres Landes geworden." (sinngemäß)
Juri
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