eXma » Diskutieren » Gedanken des Alltags
Startseite - Veranstaltungen - Mitglieder - Suche
Vollständige Version anzeigen: Alex, die Polizei und die Kennzeichen
valex
Tja, jetzt habe ich es tatsächlich geschafft, die deutsche Polizei dermaßen auf den Schlips zu treten, dass ich jetzt echt mal Probleme habe smile.gif

Wie dem auch sei, ich möchte auf diesen Weg auf die unglaublichste Tatsache hinweisen: wusstet ihr, irgendeiner von euch, dass man als Deutscher kein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen fahren DARF?

Lasst mich erzählen: also, 90kmh in der Stadt, leider von der Rennleitung angehalten, Laser-Messung, und das war's. Muss ja auch mal in die Hose gehen, sag' ich mir so, mach' die Zigarette aus und reich' dem netten Herren die Papiere. Ja, und dann fing's an:

Grüner: "Ah, gut, gut, Sie sprechen ja deutsch, das ist ja komisch... freut mich..."
Ich: "Ja, es soll Leute geben, die der Sprache mächtig sind, auch wenn sie aus Rumänien kommen"
Er: "Sie wissen, wieso wir sie..."
Ich: "Jaja, weiss ich... war ich unter 90? Ich will es doch hoffen"
Er: "Haha, ja, der FS ist nicht weg, keine Sorge"

Bisher alles ganz cool. Aber dann ging's los. Wieso ich doch einen deutschen Führerschein habe. Was ich in Deutschland mache. Wem das Auto gehört. Wieso das Auto in Rumänien zugelassen ist. "Aha, Sie arbeiten also in Deutschland"... Whoa, aus dem netten, freundlichen Polizisten wurde auf einmal ein schnaufender, rotköpfiger grüner Energiebündel, der hektisch Daten durch Funk übermittelt, und mich auf einmal gar nicht mehr ansieht. Ich fühlte mich verlassen, ignoriert und allgemein schlecht lol.gif

"Steuerhinterziehung". "Waaaas?". "Steuerhinterziehung". "Jaja, ich hab's ja gehört, es war rhetorisch...". "Was?". "Ist ja gut..."

Alles umsonst. Meine Versuche, zu erklären dass das Auto ja in Rumänien zugelassen ist, da die Firma den Sitz dort hat; dass es hauptsächlich als Firmenwagen dort fungiert; dass er mir eigentlich nicht nachweisen kann, seit wann das Auto in Deutschland tatsächlich ist; dass er doch bitte mit dem Mist aufhören solle und mir lieber den Strafzettel für Speeding geben soll, das bringt ihm doch gar nix; nein, alles umsonst. Er will nicht hören, er freut sich, endlich was aufregendes zu erleben. Nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen heute, nee nee, er muss es den Kollegen auch zeigen. Guck mal, was ich mir da erbeutet habe. Und die gucken mich alle an. Ich mach' ne Pose auf der Motorhaube, und wir lachen herzlich. Ich, ein gestelltes lachen. Die, ein aufrichtiges, fröhliches Lachen. Die haben ja fette Beute. Und der ist auch noch witzig, was will man mehr?

"So, funny guy, erstmal einsteigen, dann wollen wir mal Papierkram erledigen, ja? Komm, keine Angst..."
"Ich habe aber ein schlechtes Gefühl, in Polizeiwagen zu sitzen..."
"Ach kommen Sie, sagen Sie mir nicht, das wäre Ihr erstes Mal"
"Nee, mein Freund, im Gegenteil... Im Gegenteil..."

Brüller, die lachen dass der Vw Transporter aus allen Scharnieren wackelt. "Ja, was denn, ich mein's ernst...". Man sagt, mit Witz und gute Laune kommt man aus jeder Situation raus. Also mach' ich meinen Freunden den Spass und spiele weiter den Rumänen, der soviel mit der Polizei zu tun hatte, dass er überhaupt keine Hemmungen mehr empfindet.

Und während die ganz dezent 170€ von mir kassieren, lachen wir weiter, als ob wir beste Freunde wären.
"Wofür denn, 170€, liebe Lachkumpane?"
"Na ja, 60 für Geschwindigkeit, 25 Verwaltungsgebühr, weil Sie als Ausländer bar zahlen müssen... ... ..."
"Whoa again, halt mal: eben sagtest Du, mein grüner Freund, dass ich (aus gesetzlicher Sicht) wie ein "Deutscher" behandelt werde, weil ich hier arbeite und wohne, und gerade DARUM nicht ein rumänisches Auto fahren darf. Nun bin ich trotzdem aber auch Tourist, der in bar das Knöllchen bezahlen muss? Wie kommtn das? Ich will nicht mehr mit euch lachen... ihr verwirrt mich..."
"Das sind zwei unterschiedliche Angelegenheiten!"
"Aja... so geht das also... na jut"

Also, bar auf der Kralle, Quittung bekommen, ausgestiegen, schön gegrüßt, und wollte schon los, lächelnd, weil die nix mehr wegen Kennzeichen und so gesagt haben.

"Achso, der Herr, Moment mal... dass wir das ja nicht vergessen... in 7 Tagen kommen wir Sie besuchen, dann ist das Auto aus Deutschland weg, ja? Ciao..."

"Sha-boing... wacko.gif "


Moral:

1. Man wird so behandelt, wie es eben passt. Ich war innerhalb von 5 Minuten Rumäne, Tourist, deutscher Steuerzahler und -hinterzieher, Stand-up-comediant, Angeklagter, Verarschter, bester Freund und Spender.

2. Fahrt keine Autos mit fremden Kennzeichen. Ich habe mich heute erkundigt, ist tatsächlich so. Als Deutscher darf man das nicht. Link zum Gesetzestext folgt, kann den jetzt auf Anhieb nicht nochmal finden.

3. Ich sollte mich besser absichern. Neue Bevollmächtigung aus Rumänien, dazu noch die sowieso fällige Einwohneramt-Ummeldung von Karlsruhe nach Stuttgart, das sollte mir dann noch ein Jahr stressfreie Fahrt erkaufen.

4. Das deutsche Gesetz ist unbegreiflich in ihrer Eingrenzung der Bürgerrechte. Ich meine, ich komm ja noch durch, mich stört das nicht so viel. Aber wenn DEIN (lieber Leser) Freund aus Frankreich zu Besuch kommt und Du mit seinem Auto Bier holen fährst, und er nicht neben dir im Auto sitzt, dann bist Du wegen Steuerhinterziehung dran. Wie findest Du das?

Ja, dein Lächeln ist auf einmal weg, oder? Komm zu mir, ich bring dich zum Lachen happy.gif
#npnk
lol
abadd0n
Now playing: "The Doors":
People are strange when youre a stranger
Faces look ugly when youre alone...


Ein amüsanter bericht jedenfalls, gut geschrieben. Freilich bleibt da ein fahler Nachgeschmack, zum Einen wegen der 170 Tacken und zum Anderen wegen dem Stress, den Du jetzt im Nachgang noch hast. Letzteres hätte Dir freilich auch bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle ohne Speeding passieren können.

Hab ein wenig Verständnis für die Cops, die haben sich nunmal einen sch*** Job rausgesucht...

#abd

P.S.: Wieso nur 90? wink.gif
Socres
ich finds auch sehr witzig, muss dir lieber alex, aber vorhalten, wenn du dich mal an die stvo halten würdest, dann wär das auch nich passiert smile.gif
cleanerjp
ja, aber dank ihm wissen wir jetzt, dass wir keine autos mit ausländischen kennzeichen fahren dürfen, wenn keiner aus dem jeweiligen land dabei is;)
papajoe
das hat mich jetz irgendwie an die southpark episode mit michael j. erinnert, die ich die tage gesehen hab...<br>
<embed src="http://media.mtvnservices.com/mgid:cms:item:southparkstudios.com:154557:" type="application/x-shockwave-flash" wmode="window" width="480" height="360" allowFullscreen="true" allowScriptAccess="always"></embed>
Niveau
60 euro entspricht 26-30 km/h zu schnell. Der Führerschein ist innerorts ab 31 km/h zu viel weg (plus 3 km/h Messtoleranz, bei Laser können sie auch 5 km/h geben, und Tacho geht auch vor, je nach Reifenbreite, so etwa 2 km/h und 5 bei älteren Autos). Am besten nix dazu sagen, kann nämlich als Vorsatz gewertet werden. Du könntest einen der nächsten vier Monate raussuchen, wenn es das erste Mal war. Ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden. Das ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich. (ab 21 km/h, bei Vorsatz). Um die Punkte in Flensburg loszuwerden, muss man zwei Jahre lang keine bekommen, die beginnen bei jedem Punkt neu.
valex
Niveau, lies' mal genauer nach. Wenn's dann auf einmal um Geld ging, dann war ich nicht mehr Besitzer eines deutschen Führerscheins, sondern ausländischer Tourist der einfach so erwischt wurde. Darum die 170€, darum keine Punkte, darum kein Fahrverbot.

Wenn's wiederum um's Auto ging, war es auf einmal ganz anders. Dann sahen die mich als quasi-eingedeutschter Ausländer, der hier wohnt und arbeitet. Und der natürlich KFZ-Steuer bezahlen muss. Der aber auf einen gerechten Bußgeldeinzug kein Anspruch haben darf. Der ist ja Ausländer, der muss bar zahlen. Und so schliesst sich der Kreis (nicht). Na ja...

Die Geschichte sollte eigentlich zeigen, wie willkürlich doch auch die deutsche Polizei und wie unbegreifbar (für mich) dieses Gesetz der KFZ-Steuer ist.


@abaddon: weil ich noch abbremsen konnte
Hydr_Sc_Master
rofl.gif lustig geschriebene Geschichte

so reinweg aus meinem Verständnis (ohne rechtlich fundierten Hintergrund!):

* das du die 170 Eu's direkt abdrücken musst, und nicht überweisen kannst ... hmm... ist zugegebener Maßen unschön - o.k.

* den Vorwurf der Steuerhinterziehung würde ich mal ne so eng sehen - ich denke mal, dass man da im Zweifelsfall rauskommt, denn du bist rumänischer Staatsbürger, dein Rüsselsheimer ist in Rumänien als Dienstwagen auf eine Firma zugelassen - unabhänig davon, dass du gerade in Deutschland arbeitest und halt ne deutsche Fahrerlaubnis hast - zumal er dir die Option ja aufgezeigt hat - es reicht mehr oder weniger, dass das Auto in 7 Tagen ne vor deiner Tür in Deutschland steht.
Und wenn man dann noch plausible Gründe (Schriebs von der Firma mit irgend einem wichtigen Laber) vorweisen kannst, warum du das Auto gerade eben mal für die X Tage in Deutschland bewegen musst, dann sollten sich die Probleme doch eigentlich weitgehend erledigt haben

* sei froh, dass du deinen Lappen behälst (auch wenn es etwas teurer ist und du die Scheiße gleich bezahlen musst) - jeder Deutsche, der die Strafe hätte überweisen dürfen und nicht unbedingt auf der Motorhaube nen Adler machen muss, hätte in der gleichen Situation zumindest den Lappen innerhalb der nächsten 4 Monate mal abgeben müssen - und so wie ich das verstanden habe, bleibt dir das ja erspart.
Und falls es dich berühigt, ich durfte vor 5 Jahren für 29 km/h zuviel Innerorts rund 127 Eu's bezahlen - und ja, ich habe dafür einen Überweisungsträger genutzt cool.gif - wären es 31 statt 29 gewesen, dann hätte ich die 43 Eu's gern mehr bezahlt, um meinen Lappen zu behalten, aber das wäre für mich glaub ich ne möglich gewesen wink.gif
stonie
Zitat(Socres @ 08 Apr 2008, 15:09)
ich finds auch sehr witzig, muss dir lieber alex, aber vorhalten, wenn du dich mal an die stvo halten würdest, dann wär das auch nich passiert smile.gif
*




wen wunderst denn das der komentar von dir kam.....smile...mein kleiner stvo-fahrer biggrin.gif

sehr sehr lustig....aber is wieder mal klar...thema steuerhinterziehung geht schnell das man angekreidet wird..... shocking.gif

aber da passt der spruch das leben fickt dich jeden tag......

truestepper
Aber Alex is auch notorischer Falschparker, da er weiss, dass die Bußgeldbescheide bei ihm zuhause nie ankommen. Von daher sind die 170 Euro im Vergleich dazu nich so viel. Die Geschichte mit den Gesetzen dagegen is wesentlich unschöner. Die Jagd nach Bar- und Bußgeldern ist ne ähnliche Geschichte wie bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben, wo Kontrolleure ne Fanquote erreichen müssen. Denn wieviel Prozent überprüfen schon, ob ihr Bußgeld gerecht ist.
Chris
Ich halte das für eine urbane Legende, dass es Fangquoten bei Bußgeldern gibt.

Die Polizisten haben vermultich gesehen, dass es nichts nützt dir den Führerschein abzunehmen und
drum sind sie dir ordentlich auf den Sack gegangen. Und scheinbar haben sie auch eine Stelle
gefunden, an der sie sich besser als du im Recht ausgekannt haben.
Sigurd
Hmm, wenn es keine Fangquoten gibt, warum haben sich die beiden Beamten dann so gefreut, dass sie 170 EUR bar auf Kralle Netto Kasse kassieren dürfen? Im allgemeinen Trott der Verkehrskontrollen kann man sich ohne Fangquoten doch nur freuen, dass einem mal soviel Geld durch die Finger gleitet (das Monatsgehalt sei hier mal nicht berührt wink.gif )
Chris
Hast du gerade deine eigene Frage im selben Post selbst beantwortet?
Sigurd
So sollte es auch sein wink.gif Aber beachte mal deinen Post:

Zitat
 
Ich halte das für eine urbane Legende, dass es Fangquoten bei Bußgeldern gibt.
truestepper
Ich würd glatt behaupten wollen, dass die Verkehrspolizei in den westdeutschen Großstädten wesentlich versierter ist, Verkehrssünder einzufangen und mit Geldern bei genauester Beachtung des Gesetzes zu belegen.
32er-maul
Zitat(valex22000 @ 08 Apr 2008, 12:46)
2. Fahrt keine Autos mit fremden Kennzeichen. Ich habe mich heute erkundigt, ist tatsächlich so. Als Deutscher darf man das nicht. Link zum Gesetzestext folgt, kann den jetzt auf Anhieb nicht nochmal finden.


Da wäre ich schon an einer Quelle interessiert. Habe nämlich schon oft den Fall gehabt, in dem ein deutscher Fahrer für ein ausländisches Transportunternehmen (Niederlande und die skandinavische Ecke) in einem im Ausland angemeldeten Fahrzeug unterwegs war. Das wäre dann ja garnicht erlaubt.
wombat1st
Zitat(32er-maul @ 09 Apr 2008, 15:18)
Da wäre ich schon an einer Quelle interessiert. Habe nämlich schon oft den Fall gehabt, in dem ein deutscher Fahrer für ein ausländisches Transportunternehmen (Niederlande und die skandinavische Ecke) in einem im Ausland angemeldeten Fahrzeug unterwegs war. Das wäre dann ja garnicht erlaubt.
*

verkehrsportal.de erklärt es.
valex
Danke, wombat1st. Wie man sieht, eine seeeehr graue Angelegenheit...
32er-maul
Also, dass man ein Fahrzeug an seinem Hauptstandort anmelden muss, ist mir schon bekannt. Dass es da Grauzonen und Spielräume zum Tricksen gibt auch.

Aber warum darf eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland kein Fahrzeug führen, dass wie beispielsweise in diesem Fall in Rumänien angemeldet ist?

Kann ich mir nicht vorstellen! Urlaub in Österreich - Auto geht kaputt - Leihwagen für die Heimfahrt - und an der Grenze kann ich dann wieder aussteigen, weil ich in Deutschland kein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung bewegen darf, oder wie?!?!
valex
Dann les' mal das hier

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23728

Achja, das hat dann endlich den letzten Lachkrampf hervorgeholt lol.gif

"Wenn der Fahrtzweck im Sinne des Fahrzeughalters erfolgt, kannst Du den ausländischen Wagen fahren.
Borgst Du Dir sein Auto für Deine eigenen Belange, liegt ein Verstoß gegen das Kraftfahrtzeugsteuergesetz vor.

Gruß Uwe "

Muss ich etwa sagen, das Bier dass ich an der Tankstelle kaufe, ist nur für meinen Freund der ein franz. Fahrzeug besitzt, bestimmt? Mein eigenes hole ich dann später per Fahrrad?

Verrückte Welt, echt jetzt...
wombat1st
im KraftStG §3 steht:

Zitat
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. 2Die Steuerbefreiung entfällt, [...]  von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;



das ist doch recht eindeutig.
32er-maul
Zitat(willy @ 09 Apr 2008, 17:14)
edit: Dein Leihwagenfall ist leider nicht so einfach, wie ich grade dachte. Streng nach dem Gesetz, müsstest du Steuern für den Leihwagen zahlen. Aber wie gesagt, die Finanzrechtsprechung ändert sich gerade. Insofern kann man auf die Einstellung des Verfahrens hoffen. M.E. zu Recht.


Also, ich habe versucht mich in der Sache ein bisschen schlauer zu machen, aber ich höre lieber auf.
Scheint tatsächlich sein zu können, dass ich [fiktives Beispiel]wenn ich als tschechisches Transportunternehmen Linienverkehr in Deutschland betreibe,[/fiktives Beispiel] u. U. zweimal Kfz-Steuer bezahlen muss und auf den Fahrzeugen auch nicht Fahrpersonal x-beliebiger Nationalität einsetzen darf. ... Aber so richtig glauben tu' ich's trotzdem nicht. Kann auch sein, dass ich jetzt langsam alles durcheinander bringe.
Magic_Peat
Zitat(Chris @ 09 Apr 2008, 11:44)
Ich halte das für eine urbane Legende, dass es Fangquoten bei Bußgeldern gibt.
*

Ich weiss aus erster Hand das es so ähnlich leider ist.
Es gibt keine direkte "Fangqoute", aber wenn der Cop ne gewisse Menge Zettelchen verteilt hat kann er befördert werden.
Socres
erzählt man sich bei euch am stammtisch....

acki oder monis schnapsladen?

bescheuert!
Magic_Peat
Zitat(Socres @ 09 Apr 2008, 18:31)
erzählt man sich bei euch am stammtisch....

acki oder monis schnapsladen?

bescheuert!
*

Hör uff rumzuspasten. Aus erster Hand bedeutet direkt von Polizisten die ich kenne.
Wüsste auch nicht was daran so unwahrscheinlich ist. Ist doch ne Motivation wink.gif
Chris
Zitat(willy @ 09 Apr 2008, 17:14)
Ich finde jedenfalls auch, dass derartige Regelungen den Sinn und Zweck der EU konterkarieren.
Dashalb gibt es derzeit offensichtlich Tendenzen von sich ändernder Rechtsprechung.
*

Es gibt noch mehr Regeln die die EU konterkarieren. Z.B. dass man mit jedem beliebigen EU
Ausweis in der EU fahren darf, aber es EU weit keine einheitlichen Regelungen für den Erwerb von
Führerscheinen gibt. Also gilt: in Deutschland verlieren und im Osten der EU schnell wieder neu
kaufen.
happy?
Zitat(Chris @ 09 Apr 2008, 18:43)
Es gibt noch mehr Regeln die die EU konterkarieren. Z.B. dass man mit jedem beliebigen EU
Ausweis in der EU fahren darf, aber es EU weit keine einheitlichen Regelungen für den Erwerb von
Führerscheinen gibt. Also gilt: in Deutschland verlieren und im Osten der EU schnell wieder neu
kaufen.
*

so einfach funktioniert das nicht. meines wissen muss du damit der in deutschland anerkannt wird deinen hauptwohnsitz mind. 6 monate im jeweiligen ausstellungsland haben/gehabt haben.
Chris
wenn man nach "eu führerschein polen" sucht kommt man zu einer ganzen Menge Links, z.B. den
hier: http://www.eu-fahrschulcenter.de/
Sieht irgendwie nicht so aus, als ob man irgendwo für eine längere Zeit gemeldet sein müsste ...

hier steht, dass es diesen
Zeitraum tatsächlich gibt, aber das ausstellende Land hat das zu überprüfen und nicht Deutschland.
Wird scheinbar noch nicht so häufig gemacht.
Socres
ganz einfach ist es wohl trotzdem nicht... glaube happy hat schon ungefähr recht, mal sehn ich mach mich vieleicht mal schlau.

@Peat: pass uff es spastet glei, was weiß ich was du für polizisten kennst, die regel ist es sicher nicht, befördert kann man btw immer werden, daß auch ein polizist befördert wird der viele strafzettel ausstellt auch befördert wird sagt über die gegenseitige bedingung überhaupt nix aus. weiterhin ist die diskussion obsolet, denn wenn ein polizist eine strafe verhängt dann nicht willkürlich, auch wenn sich das viele gern einreden.
Stormi
Keine Freunde, keine Mädchen, keinen Job - Du wärst gern bei der Polizei hitler.gif

*scnr*
Numanoid
@valex22000: Für dich könnte dieser Link interessant sein: Radarforum
valex
Zitat
Wird ein Kfz mit ausländischer Zulassung in Deutschland benutzt, obwohl es auf-
grund bestehender Ummeldepflicht hier zuzulassen wäre, so ist diese Nutzung wi-
derrechtlich. Dies hat zur Folge, dass im Inland Steuerpflicht besteht. Die Ummel-
dung ist erforderlich, wenn der regelmäßige Standort des Fahrzeugs im Inland be-
gründet wird. „Standort“ ist der Ort, von dem aus der regelmäßige Einsatz in den
Straßenverkehr erfolgt und an den das Kfz nach den Einsätzen zurückgebracht
wird. Maßgeblich sind dabei die tatsächlichen Verhältnisse (z.B. ergibt sich aus
dem Wohnsitz des Fahrers nur ein Hinweis auf den Standort des Fahrzeugs). Bei
mehreren Einsatzorten ist der Einsatzmittelpunkt maßgeblich. Für den Begriff "re-
gelmäßig" kann keine feste zeitliche Grenze gezogen werden, es kommt auf die
Umstände des Einzelfalls an. Ein regelmäßiger Standort kann schon bei einem
Aufenthalt von weniger als drei Monaten begründet werden (§ 27 Abs. 2 StVZO).
Die Ummeldepflicht entsteht dann mit erstmaligem Erreichen des neuen Standorts
und nicht erst mit Ablauf der Dreimonatsfrist des § 27 Abs. 2 StVZO. Die Ummel-
dung ist in diesem Fall unverzüglich zu beantragen, unter Umständen innerhalb
weniger Tage.


Ja, nur, wie will er mir beweisen, dass das der Einsatzmittelpunkt ist? Die sagen doch selbst, dass der Wohnsitz nur als Hinweis dienen darf. Also, ich finde das äusserst flexibel, und da kann man alles wie man will verstehen und umformen.

Danke für den Link, aber ich bin immer noch enttäuscht von dieser ganzen Vorhehensweise. Ist auch egal, jetzt fährt das Fahrzeug wieder, ziemlich "legal" würde ich sagen... Ummeldung sei dank...

Wie Dr.Dre sagen würde "187 on the motherfucking cop" smile.gif

Nee, spass, die machen ja auch nur ihren job. Aber ich mache meinen eben besser tongue3.gif lol.gif