[...] Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die vom EU-Rat und der EU-Kommission mit Nachdruck vorangetrieben werden, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung von Diensten wie Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen.[...]
Es ist echt krass was die dort in Bruessel so alles anstellen. Langsam habe ich Probleme meiner Unmut noch mit normalen Worten Ausdruck zu verleihen. Diese verdammten Minister in Kommission und Rat machen genau das, was die Terroristen schon immer versuchen: Die Freiheiten und Grundrechte aller Buerger zu untergraben und einzuschraenken. Mit dem einzigen Unterschied, dass es bei den Ministern auch tatsaechlich funktioniert.
Edit: Ueberschrift angepasst
Dieser Beitrag wurde von hullbr3ach: 01 Nov 2007, 15:45 bearbeitet
Zum wiederholten Male kippt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorratsdatenspeicherung, diesmal die nationalen Regelungen aus Deutschland. „Mit seinem Urteil von heute bestätigt der Gerichtshof seine bisherige Rechtsprechung“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Nationale Vorschriften sind nicht mit dem Unionsrecht vereinbar, wenn sie „präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen“. Grundsätzlich ist also eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig.