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Urteil zur Zweitwohnsitzsteuer

Eine unendliche Geschichte?
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post 21 Jun 2010, 17:25
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Technische Universität
*

Punkte: 19
seit: 08.04.2007

Die erstinstanzliche Klage zur Zweitwohnsitzsteuer wurde zu Ungunsten
des Studentenrats (StuRa) entschieden.


Seit dem Jahr 2006 wird in Dresden eine Zweitwohnungssteuer in Höhe
von 10% der Nettokaltmiete erhoben. Hiermit soll jeder besteuert
werden, der sich nicht mit dem Hauptwohnsitz in Dresden anmeldet. Der
StuRa hatte jedoch drei Musterklagen gegen diese Steuer finanziert und
in der ersten Instanz Recht bekommen. In dem damaligen
Gerichtsverfahren ging es um die Auslegung des Begriffs „Erstwohnung“.
Mit dem Urteil vom 10. Juli 2007 schien es zunächst so, dass alle
Studenten und Studentinnen befreit sind, die als Erstwohnsitz nur ein
oder mehrere Zimmer bei den Eltern haben, diese jedoch keine
eigenständige Wohnung darstellen oder über diese kein extra
Mietvertrag geschlossen wurde. Dennoch hatte die Stadt weitere (meist
vorläufige) Bescheide für das Jahr 2008 verschickt.

Danach änderte die Stadt Dresden zudem die zugrunde liegende Satzung,
gegen die erneut geklagt wurde - nun ist der StuRa in der ersten
Instanz gescheitert. Weil die Chancen für einen Widerspruch als sehr
gut eingeschätzt wurden, folgt nun ein Berufungsverfahrens zum Urteil
des Verwaltungsgerichts Dresden vom 2. Juni 2010.

Deswegen rät der StuRa weiterhin dazu, den Bescheiden zu
widersprechen. Dies muss innerhalb der im Rechtsbehelf angegebenen
Frist von einem Monat nach der Zusendung des Bescheides erfolgen.
Folgende Gründe sollten sich in diesem Widerspruch wiederfinden,
sofern sie auch wirklich zutreffen:

• Wenn die Hauptwohnung nur aus einem Zimmer bei den Eltern besteht,
so erfüllt dies nicht den Begriff der Erstwohnung.

• Das Entrichten einer Zweitwohnungssteuer erfordert eine besondere
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die es ermöglicht, sich überhaupt
zwei Wohnsitze leisten zu können. In der Regel ist bei Studentinnen
und Studenten mit dieser Leistungsfähigkeit nicht zu rechnen.
Natürlich ist es euch freigestellt, weitere Gründe gegen die Steuer im
Widerspruch anzuführen.

Weitere Informationen erhaltet Ihr unter zwst@stura.tu-dresden.de


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ProfilPM
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post 21 Jun 2010, 18:32
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Diplom
********

Punkte: 1811
seit: 16.05.2007

Wie ist das eigentlich, wenn ich seit 2005 hier einen „Zweitwohnsitz“ habe aber noch nic einen Bescheid bekam? Verjähren die Ansprücher der Stadt irgendwann wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht werden oder muss ich mich darauf einrichten irgendwann die Steuer der letzten 4 Jahre nachzahlen zu müssen?
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post 21 Jun 2010, 19:16
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.o0o.
*******

Punkte: 1331
seit: 20.01.2004

na jetzt bestimmt wink.gif


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post 21 Jun 2010, 19:24
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Vordiplom
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Punkte: 550
seit: 08.03.2009

Zitat
• Wenn die Hauptwohnung nur aus einem Zimmer bei den Eltern besteht,
so erfüllt dies nicht den Begriff der Erstwohnung.

• Das Entrichten einer Zweitwohnungssteuer erfordert eine besondere
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die es ermöglicht, sich überhaupt
zwei Wohnsitze leisten zu können. In der Regel ist bei Studentinnen
und Studenten mit dieser Leistungsfähigkeit nicht zu rechnen.
Natürlich ist es euch freigestellt, weitere Gründe gegen die Steuer im
Widerspruch anzuführen.


Ich finde die beiden Gründe insofern etwas sinnlos, weil in beiden Fällen die Gegenseite argumentieren könnte, dass man sich einfach eine Hauptwohnung in Dresden melden kann, oder nicht?


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post 21 Jun 2010, 19:31
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eXma Poltergeist
*********

Punkte: 6729
seit: 20.10.2004

Hä?


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post 21 Jun 2010, 19:53
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Technische Universität
*

Punkte: 19
seit: 08.04.2007

Dann bräuchte man aber manchmal eine eigene Hausratsversicherung für den neuen Dresdner Hauptwohnsitz, während diese im Zimmer-bei-Mutti-Modell inklusive ist. Oder?
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post 21 Jun 2010, 21:21

1. Schein
*

Punkte: 16
seit: 15.10.2008

Die Hauptwohnung hat man nicht so zu melden wie es für einen günstiger ist, sondern dort wo man sich am meisten aufhält. Die Kontrolle dessen ist natürlich praktisch so gut wie nicht möglich.

Dieser Beitrag wurde von lowidol: 21 Jun 2010, 21:22 bearbeitet
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