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Persönlichkeitsrechte von Polizisten

darf man Polizisten einfach so fotografieren?
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post 15 Aug 2011, 18:54
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Frau Dachs
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Zitat(bunglefever @ 15 Aug 2011, 16:43)
Hätteste in Medienrecht aufgepasst, dann wüssteste dass Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden.
*

DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
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post 15 Aug 2011, 19:58
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Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 18:54)
DU hattest Medienrecht. Ich hab während dessen was ordentliches gelernt. Und was auch immer du da glaubst, gehört zu haben: auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht. Schlag noch mal den Hefter auf, Herzchen oder probier es direkt im Kunsturhebergesetz.
*


Vielleicht schlaegst du auch erstmal selber nach und suchst die Stelle, aus der sich ergibt, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst eine Verletzung ihrer Persoehnlichkeitsrechte darstellt, denn das ist gerade die Luecke in deiner Argumentation.


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In my talons, I shape clay, crafting life forms as I please.
Around me is a burgeoning empire of steel.
From my throne room, lines of power careen into the skies of Earth.
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Out of the chaos, they will run and whimper, praying for me to end their tedious anarchy.
I am drunk with this vision. God: the title suits me well.
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post 15 Aug 2011, 20:08
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Herr Dachs
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Zitat(mmarx @ 15 Aug 2011, 19:58)
Vielleicht schlaegst du auch erstmal selber nach und suchst die Stelle, aus der sich ergibt, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst eine Verletzung ihrer Persoehnlichkeitsrechte darstellt, denn das ist gerade die Luecke in deiner Argumentation.
*

ich habe das gerade getan weil der hefter eh vor mir liegt: nach §22 KUG ist eine einwilligung grundsetzlich notwendig. Ausnahmen nach §23 Abs. 1 nur wenn es sich um eine Person der Zeitgeschichte handelt (Medienöffentlichkeit, Politiker, Adlige, Fußballspieler...), Personen nur Beiwerk sind (Gebäudefotos etc), Bei Bildern von Versammlungen oder ein höheres Interesse der Kunst besteht

Und eine Person der Zeitgeschichte ist ein normaler Polizist nicht, ich denke da sind wir uns alle einig.

€: aeon: ob du dabei warst oder nicht spielt keine rolle, du hast geschrioeben was der polizist gesagt hat und das rechtfertigt eine empörung nunmal nicht.
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post 15 Aug 2011, 20:27
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Zitat(Socres @ 15 Aug 2011, 20:08)
ich habe das gerade getan weil der hefter eh vor mir liegt: nach §22 KUG ist eine einwilligung grundsetzlich notwendig.
*


Lesen, Bernd, kannst du es? Die Einwilligung braucht, wer „Bildnisse […] verbreitet oder öffentlich zur Schau [stellt]“. Jetzt ist Fotografieren aber erst einmal weder verbreiten noch oeffentliche Zurschaustellung, braucht also auch keine Einweilligung.
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post 15 Aug 2011, 20:30
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Herr Dachs
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meinst du das jetzt grad echt ernst? (mmarx mein ich)

aber ich will mal nicht so sein:
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/rech...genen-bild.html
siehe: "oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre."

wenn du das mal genau liest und drüber nachdenkst wirst du es erkennen: IMMER wenn du EINE spezielle PERSON fotografierst ist eine Einwilligung zur Veröffentlichung einzuholen, sonst darfst du sie nicht fotografieren. hier fallen nur die ausnahmen aus §23 Abs. 1 KUG raus... (selbst wenn du die bilder nicht veröffentlichst)
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post 15 Aug 2011, 20:35
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Nigirimaki
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Zitat(mmarx @ 15 Aug 2011, 20:27)
Lesen, Bernd, kannst du es? Die Einwilligung braucht, wer „Bildnisse […] verbreitet oder öffentlich zur Schau [stellt]“. Jetzt ist Fotografieren aber erst einmal weder verbreiten noch oeffentliche Zurschaustellung, braucht also auch keine Einweilligung.
*


Wie heißt die Software mit der sich der Thread auf der Kamera des Fotografierenden einhackt und das hier so schön einbindet? Vielleicht gibts da auch Videos vom Ablauf der Untat? smile.gif

Ansonsten: Herrlicher Thread, erbaut ausserordentlich. Weitermachen bittöööö.
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post 15 Aug 2011, 20:54
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Diplom
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Socres und Schlummerpieps: Polizisten sind solang sie im Dienst handeln, Personen im ÖFFENTLICHEN Dienst, also auch Personen des ÖFFENTLICHEN Lebens, was unter anderem auch heißt, dass Bilder von Polizisten im Dienst VERÖFFENTLICHT werden dürfen, und zwar ohne deren Persönlichkeitsrechte zu verletzen. Link zu entsprechendem Urteil folgt zeitnah.

€: Und mit dem Kunsturhebergesetz hat das genau ma nüscht zu tun pinch.gif

Dieser Beitrag wurde von bunglefever: 15 Aug 2011, 20:58 bearbeitet


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wer braucht schon liebe, wenn man dinge mit käse überbacken kann


"Ihren Ansatz halte ich für interessant, aber irrelevant"


HäMa war hier!!!
Bernd auch...
aeon auch

bild kann nicht angezeigt werden
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post 15 Aug 2011, 20:58
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Herr Dachs
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wir haben schon gesucht, kein urteil gefunden, daher stützen wir uns ersteinmal auf die gültigen paragraphen. aber bitte such weiter. wenn es ein rechtskräftiges urteil gibt und dies das fotografieren von polizisten generell gestattet (deine vergleiche der wortbestandteile reichen hier imho nicht, personen im öffentlichen dienst sind viele, die darfst du alle nicht einfach fotografieren und irgendwo veröffentlichen)

€: was spricht gegen das KUG?
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post 15 Aug 2011, 21:02
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Frau Dachs
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Ich warte noch auf das Urteil, Bungle. Und das KunstUrhG behandelt alle Rechte am eigenen Bild, aber nein, das hat natürlich überhaupt nichts damit zu tun...
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post 15 Aug 2011, 21:05
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post 15 Aug 2011, 21:11
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Zitat(Socres @ 15 Aug 2011, 20:30)
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/rech...genen-bild.html
siehe: "oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre."*


Ja, dann musst du jetzt nur noch zeigen, dass zu keinem Bild eines Polizisten im Dienst eine Situation denkbar ist, in der die Veroeffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung des Polizisten zulaessig waere (das heisst konkret, fuer jedes Bild und jede denkbare Situation muss jede Verbreitung und Veroeffentlichung unzulaessig sein), und schon hast du recht.

Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 20:36)
Denken, Bernd, kannst du es? Es wurde hier zur Schau gestellt.
*


Kannst du nicht zwischen einer abstrakten, allgemeinen Aussage „Das Fotografieren von Polizisten im Dienst verlezt deren Persoenlichkeitsrechte“ und einem konkreten Beispiel „XYZ verletzt durch die Veroeffentlichung der Bilder von Polizisten im Dienst deren Persoenlichkeitsrechte“ differenzieren, oder willst du es bloss nicht?
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post 15 Aug 2011, 21:12
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Frau Dachs
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Es geht hier die ganze Zeit um einen konkreten Falle, Junge.
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post 15 Aug 2011, 21:18
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Herr Dachs
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Solche Fälle gibt es, siehe zweiter artikel, wenn beispielsweise das foto im rahmen eines ereignisses mit öffentlichem oder zeitgeschichtlicher relevanz entsteht, dann ist eine veröffentlichung nicht notwendigerweise einwilligungspflichtig. da dieser konkrete fall aber weder öffentliches interesse hervorruft (im jur. sinne) oder gar von zeitgeschichtlicher relevanz ist (dazu müssten die beteiligten schon von der rettung der sibirischen tiger zurückkommen oder die kalte fusion erfunden haben) hätte moddin den polizisten so nicht fotografieren dürfen. da gibts einfach nichts dran zu rütteln.

€: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/rech...genen-bild.html nochmal der link dort steht auch sehr genau drinnen wann beispielsweise dieser umstand gilt (höherer künstlerischer anspruch oder wie das formuliert war, siehe oben) aber auch das wird sich in diesem fall nur sehr schwer beweisen lassen wink.gif
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post 15 Aug 2011, 21:43
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Zitat(Schlummerpieps @ 15 Aug 2011, 21:12)
Es geht hier die ganze Zeit um einen konkreten Falle, Junge.
*


Du antwortest auf die Aussage „[…] Polizisten im Dienst durchaus nicht in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden, wenn sie fotografiert werden“ mit „auch Polizisten im Dienst haben ein Persönlichkeitsrecht.“ Das ist natuerlich eine unbestritten richtige Tatsache, wird aber erst dann zu einem geeigneten Argument, wenn daraus auch automatisch folgt, dass das Fotografieren eben diese Persoenlichkeitsrechte verletzt. Jetzt bezieht sich aber eben keine der beiden Aussagen wie von dir behauptet auf einen konkreten Fall, im Gegenteil sprechen beide allgemein von „Polizisten“.

Es gibt jetzt folgende Moeglichkeiten, das aufzuloesen:
- dein Beitrag war gar nicht als ernsthafte Argumentation angelegt, oder
- du hast das vorhergehende Argument schon nicht richtig verstanden/gelesen und auf den konkreten Fall bezogen, oder
- du liest einen anderen Thread als ich.

Zitat(Socres @ 15 Aug 2011, 21:18)
Solche Fälle gibt es […]
*


So, und damit ist also schonmal die allgemeine Aussage, dass das Fotografieren von Polizisten im Dienst unzulaessig ist, widerlegt.
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post 15 Aug 2011, 22:00
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Herr Dachs
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Du versuchst es dir jetzt auf Teufel komm raus irgendwie hinzubiegen oder? Die Offensichtlichkeit des vorliegenden Falles ignorierst du dabei jedoch.

Zu der Widerlegung: Ich weiß nicht ob du einfach nicht verstehst was in den verlinkten artikeln steht: Es gibt in der Juristerei nie eine allgemeine Aussage im mathematischen Sinne, wohl aber wenn man den gesunden Menschenverstand mit der aktuellen Rechtsprechung verheiratet. Das sagt dann nämlich, übersetzt: Fotografieren von Polizisten im Dienst (oder anderen Menschen wie Müllfahrer Kernkraftgegner oder bärtige Nerds) prinzipiell nur Zulässig wenn man eine Genehmigung einholt, vorher! Diese Genehmigung kann unter wenigen Umständen jedoch hinfällig sein. Dies jedoch sind exklusive Spezialfälle. Gesetze regeln immer ersteinmal die Grundsätzlichkeit und formulieren dann bestimmte Ausnahmen für spezielle, sehr genau abgegrenzte Sachverhalte. Andersrum wärs auch blöd. Das fotografieren von Polizisten im Dienst ist also allgemein ersteinmal unzulässig (ohne genehmigung). Das kannst du ja genau nachlesen. Denn der Spezialfall "Polizist im Dienst" existiert nicht sondern wird anderweitig abgedeckt.
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